Mein Gewaltschutzkonzep


Als Kindertagespflegeperson bin ich verantwortlich für den Schutz der mir anvertrauten Kinder. Ich möchte in meiner Arbeit ein Umfeld schaffen, das frei von Gewalt, Diskriminierung und Machtmissbrauch aller Art ist.
Mein Gewaltschutzkonzept ist meine Orientierung und der Rahmen für den Schutz der Kinder gegen ALLE Formen der Gewalt und wird stetig reflektiert und neu überarbeitet. Es dient dazu mich selbst in meiner Arbeit und im Umgang mit den Kindern immer wieder neu zu bewerten und zu verbessern. Gezielte Präventionsmaßnahmen helfen mir, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Durch klare Regeln und reflektierte Handlungsweisen können die Rechte der Kinder gewahrt und ihre Bedürfnisse erkannt werden.

Im Weiteren bin ich auch gesetzlich verpflichtet in meiner Tätigkeit in der Kindertagespflege den Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) umzusetzen. Bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung (von Dritten) wird eine insoweit erfahrene Fachkraft (Jugendamt) hinzugezogen und beraten, wie die weitere Vorgehensweise ist.
Bei Schwierigkeiten habe ich Anlaufstellen und Gesprächspartner, die mich unterstützen:

Fachberatung im Jugendamt
Fachstelle Kindertagespflege / Fachberaterin Frau Kübler-Steidle
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Berliner Allee 3
79 114 Freiburg
0761-2187-2647


Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Bismarckstr. 3
79 379 Müllheim
0761-21872411


Wendepunkt e.V.
Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
Talstr. 4
79 102 Freiburg
0761 7071191 www.wendepunkt-freiburg.de


MAKS /ANKER
Angebote für Kinder und Jugendliche mit sucht- oder psychisch kranken Eltern
Kartäuserstr. 77
79 104 Freiburg
0761 33216 www.maks-feiburg.de

Allgemeine soziale Dienste (ASD)

Frühe Hilfen (Jugendamt)



Kinderrechte

Die Konvention über die Rechte des Kindes, auch UN-Kinderrechtskonvention (Kurz: KRK) wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
Bis auf die USA haben weltweit alle Länder das Abkommen ratifiziert. Der Kinderrechtskonvention sind 196 Staaten beigetreten, das sind mehr als bei allen anderen UN-Konventionen. Die Kinderrechtskonvention gilt für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 – 18 Jahren. Deutschland trat dem Abkommen 1992 bei und ist seitdem völkerrechtlich verpflichtet, Kinderrechte wo nötig, in deutsches Recht zu überführen und diese umzusetzten.
Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation derUNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen:

Grundrechte der Kinder

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und 
  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  3. Das Recht auf Gesundheit
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen und gehört zu werden; 
  7. Das Recht auf eine Privatsphäre und einegewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung; 
  9. Das Recht auf eineFamilie, elterlicheFürsorgeund ein sicheres Zuhause; 
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.


In der Praxis umfassen die Kinderrechte das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben, Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung und Ausbildung zu erhalten und bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen, das Recht auf Mitsprache.

 

Umsetzung der Kinderrechte in meiner Kindertagespflege

1. Recht auf Gleichheit:
Alle Kinder haben die gleichen Rechte in meiner Betreuung. Kein Kind wird bevorzugt oder benachteiligt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Kultur oder Religion die Eltern vertreten, welche Nationalität sie haben, ob sie reich oder arm sind, welche Sprache sie sprechen oder ob sie auf irgendeine Art benachteiligt oder eingeschränkt sind.

2. Recht auf Gesundheit:
Alle Kinder werden mit gesunden Nahrungsmitteln (Biokost) und Wasser versorgt. Wir bewegen uns täglich an der frischen Luft (was das Immunsystem stärkt). Ich sorge für behutsame Pflege und Ansprache, sodass sich jedes Kind individuell entwickeln kann. Die Räumlichkeiten sind so eingerichtet, dass sich die Kinder wohl und geborgen fühlen.

3. Recht auf Bildung und Förderung:
Ich achte auf altersgemäße und vielfältige Angebote im Spiel- und Bewegungsbereich, sodass sich jedes Kind individuell und aus eigenem Antrieb und nach eigenem Rhythmus entwickeln kann. Dabei greife ich nicht manipulierend oder beschleunigend ein. Wenn jedoch Unterstützung gewünscht wird, bin ich selbstverständlich da und helfe mit zum Ziel zu gelangen. Durch viel Singen, Sprachspiele und Vorlesen wird die Sprachentwicklung auf spielerische Weise angeregt. Es wird auch viel gebastelt, gemalt, geknetet.

4. Das Recht auf Spiel und Erholung:
Ich gestalte die Umgebung so, dass jedes Kind sich im freien Spiel das geeignete Spielzeug oder Kletter- und Bewegungsmöglichkeiten aussuchen kann. Dazu gebe ich den Kindern ausreichend Zeit. Jedes Kind darf sich aber auch jederzeit zurückziehen oder ausruhen, wenn es das will. Dafür gibt es in meinen Räumlichkeiten Rückzugsmöglichkeiten in Form von Kuschelecke oder Tipi oder Sofa. Für den Mittagsschlaf gibt es verschiedene Möglichkeiten (Gitterbettchen, Matratzenlager…). Hier wird vorab besprochen und abgewägt, ob und wo die einzelnen Kinder am Besten schlafen möchten.

5. Das Recht sich mitzuteilen und mitzubestimmen:
Jedes Kind darf frei seine Gedanken und Wünsche oder Vorschläge äußern. Dies geschieht auch oft auf nonverbale Art, worauf ich sehr acht gebe (Mimik, Gestik, Verhalten…). Es ist mir ein Anliegen auf diese Äußerungen einzugehen und mit den Kindern zusammen zu besprechen und umzusezten. Ich mache den Kindern den Tagesablauf transparent und Übergänge werden mit Liedern oder Ritualen eingeleitet, die den Kindern vertraut sind, damit jedes Kind Zeit genug hat, sich einzustellen. Dieser Ablauf wird immer wieder den Bedürfnissen der Kinder angepasst.
 

6. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung:
Ich verpflichte mich zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang mit den Kindern. Es gibt keine Bestrafungen, keine seelischen Verletzungen oder entwürdigende Ansprache. Ich versuche viel mit den Kindern zu kommunizieren und die Dinge die geschehen zu erklären und auf sie einzugehen, um ein friedvolles, harmonisches Miteinander zu gewährleisten.

7. Das Recht auf Schutz vor Gewalt:
Besonderen Wert lege ich auf achtsamen und respektvollen Umgang unterreinander (auch unter den Kindern). Wenn Konflikte entstehen werden diese dadurch gelöst, dass auf bestehende Regeln aufmerksam gemacht und diese eingehalten werden. (Z. B. „Wir nehmen dem anderen nichts einfach so weg, sondern fragen nach oder warten bis es fei wird“ oder „wir schlagen nicht, sondern holen uns Hilfe, wenn wir nicht weiterwissen“ oder „wir schupsen nicht, sondern sagen, was wir wollen“….) Dabei achte ich darauf, dass ich die Situation ruhig klären und erklären kann, die Stimme nicht laut wird und sich niemand bestraft fühlt.

8. Das Recht auf Privatsphäre:
In allen Situationen begegne ich den Kindern mit viel Empathie, Achtsamkeit und Wertschätzung. Das gilt ganz besonders bei der Pflege (Wickeln /Toilette), um einen geschützen Raum und Rahmen zu geben. Ich kündige den Kindern an, wenn ich sie wickeln möchte und frage, ob ich sie wickeln darf. Wenn sie das nicht gleich wollen, gebe ich ihnen Zeit, um sich darauf einzustellen und frage nach ein paar Minuten noch einmal. Sie entscheiden es selbst, wenn sie lieber die Toilette oder das Töpfchen benutzen wollen.
Genauso kündige ich an, wenn ich einem Kind die Nase putzen möchte, oder das Gesicht oder die Hände waschen und lasse auch hier genügend Zeit, damit sich die Kinder darauf einstellen können.

9. Das Recht auf Schutz in Notlagen, bei Verfolgung:
Kinder aus Flüchtlingsfamilien werden selbstverständlich wie alle anderen Kinder bei mir fürsorglich und liebevoll behandelt und beschützt. Hier versuche ich besonders Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln.

10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung:
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen werden sehr gerne in der Betreuung mit aufgenommen und besonders gefördert und unterstützt. Von Anfang an hole ich mir dazu die nötigen Informationen und Unterstützung (z.B. Heilpädagogik), um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Inklusion steht dabei an forderster Stelle.


Partizipation

Mit Partizipation ist die Beteiligung, Mitwirkung, Mitbestimmung und Einbeziehung der Kinder im Alltag gemeint. Die Kinder im Alltag in der Betreuung zu beteiligen unterstützt sie, sich als selbstwirksam zu erleben und sich zu starken Persönlichkeiten zu entwickeln. 
Die Kinder begegnen mir mit der ihnen ganz eigenen Persönlichkeit. Sie sind offen für alles, was auf sie zukommt. Sie sind neugierig, experimentierfreudig und lernbegierig. Es ist wichtig, diese Neugierde und Wissbegierde zu erhalten und auf unterschiedlichste Art und Weise zu fördern. Deshalb soll meine Kindertagespflege ein Ort sein, an dem genau dies gefördert und ermöglicht wird. Ich lege Wert darauf, dass die Kinder alles, was sie schon selbst tun können und wollen, auch tun (sich An- oder Ausziehen, mithelfen den Tisch zu decken, aufräumen...) Den Kindern werden Freiräume und auch Grenzen gegeben, die ihnen den Halt und die nötige Sicherheit vermitteln, ihren Entwicklungsweg auf ihre eigene Weise und in ihrem eigenen Tempo zu gehen. So können sie sich immer einbringen im Alltag. Sie dürfen entscheiden was und wieviel sie beim Vesper oder dem Mittagessen essen. Sie können es sich selbst aussuchen, ob sie besser mit dem Löffel oder der Gabel essen. Sie können so lange essen, wie sie brauchen, bis sie satt sind. Kinder die früher fertig sind, dürfen auch aufstehen und spielen gehen, bis die anderen soweit sind. Es ist auch in Ordnung, wenn nicht aufgegessen wird.
Wenn sie möchten, dürfen sie immer ihr Kuscheltier bei sich haben oder ihr Lieblingsspielzeug mitbringen.
Ich achte auf einen geregelten Tagesablauf, um den Kindern Sicherheit zu geben. Dabei sind Rituale sehr wichtig, die aber auch immer wieder geändert und erweitert werden können, wenn es gewünscht wird. Und da gibt es von den Kindern oft schöne und kreative Ideen. Ich gehe auf den individuellen Entwicklungsstand der einzelnen Kinder ein und achte stetsauf eine sprachlich positive Formulierung.
In Konfliktsituationen mit anderen Kindern lernen sie z. B. „Stopp“ zu sagen, wenn ihnen etwas zu viel wird oder zu nah ist. Dies ermöglicht es, die eigenen Grenzen zu erkennen und von den anderen auch einzufordern.


Fortbildungen

Ich lege großen Wert darauf, mich zu den Themen mit dem Schwerpunkt Kinderrechte, Kindeswohl und Kinderschutz fortzubilden. 
Nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) am 10. Juni 2021 ist die Kindertagespflege ausdrücklich in den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 5 SGB VIII) einbezogen. Kinderschutz ist ein stetiger Prozess und Auftrag, der zum einen inhaltlich-fachlich in der Intervention und zum anderen als Präventionsgedanke gelebt und gestaltet werden muss.
Deshalb sind diese Fort- und Weiterbildungen wichtig, um das Thema ständig neu zu beleben.
Als Kindertagespflegeperson bin ich zudem verpflichtet innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von 20 UE in den Themen Kinderschutz, Kindeswohl und Kinderrechte zu absolvieren. 

Ferner ist es unerlässlich, stets auf dem aktuellen Stand der kindlichen Entwicklung zu bleiben und sich auch hier fortzubilden. Hier kommt die Verpflichtung hinzu, mindestens 20 Ues im Jahr zu erbringen in den unterschiedlichsten Themen, was die Entwicklung von Kindern und Kleinkindern, deren Umgang und Erziehungsmassnahmen und Konzepte betrifft, Themen zur Gesundheit, zu Spielmöglichkkeiten, zur Inklusion, Autismus, Hypersensibilität, Bildungsmöglichkeiten aller Art…., um nur einige davon zu nennen.


Reckahner Reflexionen

Die Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen sind ein Manifest mit zehn Leitlinien für alle pädagogischen Berufe.
Als ethische Leitlinien für die Praxis sind für mich die Reckahner Reflexionen sehr hilfreich.
Die Leitlinien sollen Reflexion anregen und als Orientierung für dauerhafte professionelle Entwicklungen auf der Beziehungsebene dienen mit den mir anvertrauten Kindern. Sie wenden sich an pädagogische Fachkräfte sowie an verantwortliche Erwachsene in allen Bereichen des Bildungswesens.


Die zehn Leitlinien:

Was ethisch begründet ist:
1. Kinder und Jugendliche werden wertschätzend angesprochen und behandelt
2. Pädagogische Fachkräfte hören Kindern zu
3. Bei Rückmeldungen zum Lernen wird das Erreichte benannt.
4. Bei Rückmeldungen zum Verhalten werden bereits gelingende Verhaltensweisen benannt.
5. Päd. Fachkräfte achten auf Interessen, Freuden, Bedürfnisse, Nöte, Schmerzen und Kummer.
6. Kinder werden zu Selbstachtung und Anerkennung der Anderen angeleitet.


Was ethisch unzulässig ist:
7. Es ist nicht zulässig, dass päd. Fachkräfte Kinder diskriminierend, respektlos, demütiged, übergriffig oder unhöflich behandeln.
8. Es ist nicht zulässig, dass päd. Fachkräfte Produkte und Leistungen der Kinder entwertend und entmutigend kommentieren.
9. Es ist nicht zulässig, dass päd. Fachkräfte auf das Verhalten von Kindern herabsetzend, überwältigend oder ausgrenzend reagieren.
10. Es ist nicht zulässig, dass päd. Fachkräfte verbale, tätliche oder mediale Verletzungen zwischen Kindern ignorieren